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Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein (AVGS) bei CBW (§ 45 SGB III)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme nach § 45 SGB III, mit der die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten für Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen übernimmt. Er dient der beruflichen (Wieder-)Eingliederung und soll Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. 

Ihre Vorteile bei CBW: 

  • Individuelle Beratung zur passenden Maßnahme
  • Flexible Starttermine und praxisnahe Inhalte
  • Begleitung und Unterstützung während der gesamten Maßnahme
  • Erfahrung bei AVGS-Maßnahmen in allen Regionen  

So funktioniert der AVGS bei CBW: 

  1. Sie beantragen den AVGS bei Ihrer Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
  2. Nach Bewilligung erhalten Sie den Gutschein, den Sie bei CBW einlösen können.
  3. CBW prüft Maßnahmeinhalte und unterstützt Sie beim Einreichen der Unterlagen und Genehmigungen.  

Wichtige Hinweise & Voraussetzungen (§ 45 SGB III): 

  • Der Gutschein wird im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausgestellt.
  • Gefördert werden beispielsweise Einzelcoachings (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III) und berufliche Kenntnisvermittlung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III).
  • Der AVGS ist eine Ermessensleistung – ein Rechtsanspruch besteht nicht in allen Fällen.
  • Bei der Ausstellung können regionale Beschränkungen, eine Befristung und inhaltliche Vorgaben berücksichtigt werden.
  • Es entstehen keine Kosten, sofern Ihre Vermittlungsfachkraft der Maßnahme schriftlich vorab zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).
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