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Fördermöglichkeiten durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

AVGS - Chancen zur geförderten Weiterbildung für Beruf und Karriere

Fördermöglichkeiten durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Anzahl: 4

Vorbereitung auf IT-Umschulung



17.11.2025 - 16.01.2026   
02.02.2026 - 27.03.2026   
16.02.2026 - 10.04.2026   
02.03.2026 - 24.04.2026   
16.03.2026 - 08.05.2026   
30.03.2026 - 22.05.2026   
13.04.2026 - 05.06.2026   
27.04.2026 - 19.06.2026   
11.05.2026 - 03.07.2026   
25.05.2026 - 17.07.2026   
  • 2 Monate

  • Vollzeit

  • 20

Vorbereitung auf kaufmännische Umschulung



17.11.2025 - 16.01.2026   
02.02.2026 - 27.03.2026   
16.02.2026 - 10.04.2026   
02.03.2026 - 24.04.2026   
16.03.2026 - 08.05.2026   
30.03.2026 - 22.05.2026   
13.04.2026 - 05.06.2026   
27.04.2026 - 19.06.2026   
11.05.2026 - 03.07.2026   
25.05.2026 - 17.07.2026   
  • 2 Monate

  • Vollzeit

  • 20

MS Office - ICDL Base

inkl. ICDL Base-Zertifizierung

01.12.2025 - 30.01.2026   
02.03.2026 - 24.04.2026   
26.05.2026 - 17.07.2026   
17.08.2026 - 09.10.2026   
  • 2 Monate

  • Vollzeit

  • 20

MS Office - ICDL Profile

inkl. ICDL Profile-Zertifizierung

16.03.2026 - 08.05.2026   
08.06.2026 - 31.07.2026   
31.08.2026 - 23.10.2026   
15.12.2026 - 13.02.2026   
  • 2 Monate

  • Vollzeit

  • 20

Nutzen Sie die Chance einer AVGS-geförderten Weiterbildung bei CBW und steigern Sie Ihre beruflichen Chancen nachhaltig. Das Team der CBW College Berufliche Weiterbildung GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Beantragung des AVGS sowie bei der Auswahl der passenden Maßnahme. In einem kostenlosen Beratungsgespräch können Sie mit uns gemeinsam herausfinden, welche Weiterbildung Ihren beruflichen Zielen am besten entspricht. Unsere Trainer*innen verfügen über fundierte Fachkenntnisse und helfen Ihnen dabei, sich gezielt weiterzubilden, z.B. in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, SAP oder MS-Office. Außerdem bieten wir Sprachkurse in Deutsch und Englisch in Vollzeit und Teilzeit an, um Ihre Kommunikationsfähigkeiten in kleinen Gruppen effektiv zu fördern. Mit CBW profitieren Sie von anerkannten Zertifikaten, praxisnahem Wissen und einem maßgeschneiderten Kursangebot – starten Sie jetzt durch und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Förderung, die durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vergeben wird. Der AVGS ermöglicht Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, durch finanzierte Qualifizierungsmaßnahmen und Coachings den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Gutschein deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, darunter berufsspezifische Schulungen, Bewerbungscoachings und Sprachkurse.

Anspruch auf einen AVGS haben Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Zu den Anspruchsberechtigten zählen Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Berufseinsteiger und auch Wiedereinsteiger nach einer beruflichen Auszeit. Darüber hinaus können auch Selbständige eine Förderung erhalten, wenn sie Unterstützung beim beruflichen Neustart benötigen. Der Anspruch wird individuell geprüft und gemeinsam mit einem Berater abgestimmt.

In der Regel übernimmt der AVGS die gesamten Kosten für die genehmigte Maßnahme, einschließlich Kursgebühren und eventuell anfallender Reisekosten. Der Umfang der Förderung hängt von der Art und Dauer der Maßnahme ab. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheiden individuell über die Höhe der finanziellen Unterstützung, um den Zugang zu qualitativ hochwertigen und bedarfsorientierten Schulungen zu ermöglichen.

Ein AVGS ist in der Regel drei Monate gültig, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit sollte die Maßnahme begonnen oder verbindlich vereinbart sein. Sollte der Gutschein in dieser Frist nicht genutzt werden, kann bei entsprechender Bedarfssituation ein neuer Antrag gestellt werden. Eine Verlängerung ist unter besonderen Umständen möglich und kann mit dem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprochen werden.

Geförderte Kurse durch den AVGS umfassen ein breites Spektrum an Themen. Bei CBW bieten wir Schulungen in Bereichen wie MS-Office, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung und SAP an, die gezielt auf aktuelle Arbeitsmarktanforderungen abgestimmt sind. Darüber hinaus gibt es auch Sprachkurse in Deutsch und Englisch, die in Vollzeit und Teilzeit in Kleingruppen stattfinden. Viele unserer Kurse schließen mit anerkannten Zertifikaten ab, die Ihre Qualifikationen dokumentieren.

Um einen AVGS zu beantragen, wenden Sie sich an Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Gemeinsam wird geprüft, ob und welche Maßnahme sinnvoll für Ihre berufliche Situation ist. Nach der positiven Einschätzung stellt der Berater Ihnen den AVGS aus, den Sie dann für die bewilligte Maßnahme verwenden können.

Ja, mit dem AVGS können auch Coachings gefördert werden, die speziell auf Ihre berufliche Situation und Ziele zugeschnitten sind. Diese Coachings helfen Ihnen beispielsweise, Karriereziele zu klären, sich auf Bewerbungsgespräche vorzubereiten oder neue Strategien für die Jobsuche zu entwickeln. Coachings sind besonders sinnvoll, wenn Sie eine individuelle Betreuung benötigen, um Ihre berufliche Ausrichtung klarer zu definieren.

Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sein und mit einem Berater klären, ob eine AVGS-geförderte Maßnahme für Ihre beruflichen Ziele geeignet ist. Je nach Förderbedarf kann es sinnvoll sein, eine Weiterbildung auszuwählen, die gezielt Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse stärkt und den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert.

Für AVGS-geförderte Maßnahmen müssen die Bildungsträger zertifiziert sein, um den Qualitätsstandards der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu entsprechen. CBW ist ein anerkannter Bildungsträger und erfüllt alle Anforderungen an Qualität und Relevanz der angebotenen Kurse. So können Sie sicher sein, dass Ihre Weiterbildung den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht.

Ja, ein AVGS kann mehrfach beantragt und genutzt werden, sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Förderung einer weiteren Maßnahme genehmigt. Wenn zusätzliche Qualifikationen erforderlich sind oder eine bereits begonnene Maßnahme abgebrochen wurde, kann erneut ein AVGS beantragt werden.