Die häufigsten Fragen zum Thema Bildungsgutschein
Was ist der Bildungsgutschein?
Seit dem 01.01.2003 können von den Kundenberatern der Agentur für Arbeit für ALG-I-Empfänger und neu ab 01.01.2005 von den Kundenberatern in den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) für ALG-II-Empfänger für Bezugsberechtigte (siehe "Wer bekommt einen Bildungsgutschein"?) Bildungsgutscheine ausgestellt werden.
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III (AZWV) zugelassen.
Was beinhaltet ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten aus, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss.
Da Ihr Kostenträger letztlich die Entscheidung über Ihre Weiterbildung trifft, besprechen Sie Ihr Bildungsziel am besten mit Ihrem Kundenberater bei der Agentur für Arbeit / Job Center.
Ihren Bildungsgutschein können Sie bei einem nach AZWV zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen.
Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?
Quelle:
Bundesanstalt für Arbeit, Auszug aus BA I FW 210 ? 12/2002
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Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?
Wer bezugsberechtigt ist (siehe "Wer bekommt einen Bildungsgutschein"?), bekommt seinen Bildungsgutschein persönlich, i.d.R. im Rahmen der Beratung, von seinem Kundenberater bei der Agentur für Arbeit ausgestellt. Damit bestätigt der Kundenberater dem Inhaber eines Bildungsgutscheins eine prognostizierte Verbleibsquote von 70% in Bezug auf die persönliche und Arbeitsmarkt bedingte Integrationsfähigkeit.
Wo löse ich den Bildungsgutschein ein?
Ihr Bildungsgutschein ist die Kostenübernahmeerklärung der Agentur für Arbeit / JobCenter für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (§ 85 SGB III) anerkannt sein. Den Bildungsgutschein können Sie bei anerkannten Trägern der beruflichen Weiterbildung einlösen. Der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit / JobCenter eingereicht werden. Andernfalls verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit.
Wo erhalte ich Informationen über nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungsangebote?
Weiterbildungsträger und ihre jeweiligen Weiterbildungsangebote müssen nach AZWV zertifiziert sein. Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfahren Sie am besten, wer anerkannte Weiterbildung anbietet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Datenbanken, die nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungen beinhalten.
Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?
Der Bildungsgutschein hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten. Danach verliert er seine Gültigkeit. Gleiches gilt auch, wenn der Bildungsgutschein nicht vor Maßnahmebeginn mit den ausgefüllten Ergänzungen durch den Bildungsträger, bei der Agentur für Arbeit eingereicht wurde. Beginnt eine gewünschte Weiterbildung nicht im zeitlichen Gültigkeitsbereich, ist ein neuer Bildungsgutschein erforderlich. In Bezug auf die Auswahl eines Bildungsträgers kann im Allgemeinen ein Bildungsgutschein nur bei einem Bildungsträger im Tagespendelbereich eingelöst werden. Ein Bildungsträger außerhalb des Tagespendelbereichs ist möglich, sofern dies explizit auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten. Zuerst muss von Ihrem Kundenberater die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt werden. Ein Bildungsgutschein ist ein Formular zur Förderungszusage einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit / Job Center. Er berechtigt Sie zur Teilnahme an einer gesetzlich anerkannten Weiterbildung.
Wieso gibt es den Bildungsgutschein?
Mit dem Bildungsgutschein können Sie selbst entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie an einer Weiterbildung teilnehmen möchte. Damit erwartet sich die Bundesagentur für Arbeit mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern und eine gesteigerte Qualität in der Weiterbildung. Dies setzt jedoch voraus, dass finanzielle Mittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung stehen, also Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit ausgegeben werden.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsgutschein
Weiterte Finanzierungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de
- ARGE / Jobcenter - www.arge-sgb2.de
- Deutsche Rentenversicherung - www.deutsche-rentenversicherung.de
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) für GWDL, FWDL, SaZ - www.bfd.bundeswehr.de
- Berufsgenossenschaften (z.B. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, See-Berufsgenossenschaft, Bau-Berufsgenossenschaft u.a.m.) - www.berufsgenossenschaft.de
- Europäischer Sozialfonds (ESF) - als Ergänzungsförderung - www.esf.de
- MeisterBAföG www.meister-bafoeg.info
Steuerliche Förderungsmöglichkeiten über Werbungskosten bzw. Sonderausgaben








