Weiterbildungsangebote

Förderung nach WeGebAU

(für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall)

Förderungsfähig sind:

gering qualifizierte Arbeitnehmer

  • Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
  • Arbeitnehmer mit Abschluss, die seit mind. vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Gefördert werden:

Weiterbildungen,

  • die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

Das wird gefördert:

  • Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses.
  • Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt.
  • Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Maßnahme fortzahlt.

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme muss durch einen zertifizierten Träger durchgeführt werden.
  • Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt.
  • Die vermittelten Kenntnisse müssen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Leiharbeit:

Auch Leiharbeiter, die mit dem Ziel der Qualifizierung wieder eingestellt wurden, können zusätzlich durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden.

PDF: Faltblatt-Sonderprogramm-Wegebau