Förderung nach WeGebAU
(für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall)
Förderungsfähig sind:
gering qualifizierte Arbeitnehmer
- Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer mit Abschluss, die seit mind. vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Gefördert werden:
Weiterbildungen,
- die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
Das wird gefördert:
- Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses.
- Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellt.
- Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Maßnahme fortzahlt.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme muss durch einen zertifizierten Träger durchgeführt werden.
- Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt.
- Die vermittelten Kenntnisse müssen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
Leiharbeit:
Auch Leiharbeiter, die mit dem Ziel der Qualifizierung wieder eingestellt wurden, können zusätzlich durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden.








