
Geförderte Weiterbildung
Wenn Sie Wissenslücken haben, die Sie in Ihrer Karriere hindern, dann sollten Sie mit einer Weiterbildung genau da ansetzen, wo Sie Defizite in Ihrem Know-how festgestellt haben. Auf diese Weise steigern Sie Ihre Kompetenzen in den Bereichen, die Ihre berufliche Entwicklung positiv beeinflussen. Benötigen Sie dafür professionelle Hilfe? Eine unverbindliche Bildungsberatung durch CBW bringt Sie auf die Erfolgsspur. Wir nehmen Ihre persönliche Beratung sehr ernst!
CBW besitzt die notwendige Erfahrung und kompetente Mitarbeiter, um Ihre individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten genau zu ermitteln und mit Ihnen zusammen zu entscheiden, in welchen Bereichen ein Qualifikationsbedarf besteht.
Wir analysieren Ihre Bewerbungsmappe und ermitteln Ihren Wissensstand mit entsprechenden Tests.
So kommen wir in dem Beratungsgespräch zu Empfehlungen und zeigen Ihnen den für Sie persönlich richtigen Weg, Ihr Qualifikationsprofil für den Arbeitsmarkt perfekt zu optimieren.
Im Anschluss an das persönliche Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen individuellen, bedarfsgerechten Vorschlag inkl. Kosten für Ihren nächsten Karriereschritt.
Selbstverständlich können Sie bei uns auch jederzeit einen "Schnuppertag" absolvieren, um den Ablauf eines CBW-Trainings kennenzulernen.
Nehmen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen in der Weiterbildungsberatung, der Planung, Durchführung und Evaluierung von Weiterbildungen in Anspruch. Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein ausführliches und auf Sie persönlich abgestimmtes Beratungsgespräch!
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.
Weiterbildungsträger und ihre jeweiligen Weiterbildungsangebote müssen nach AZAV zertifiziert sein. Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfahren Sie am besten, wer anerkannte Weiterbildungen anbietet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Datenbanken, die nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungen beinhalten.
Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch in Frage gestellt, wenn ein/e Weiterbildungsinteressent/in in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl sie/er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeeintritt vom Bildungsträger der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter einem Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt.
Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
• Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
• Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
• Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.
Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
• Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
• Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
• Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.
Die Ausstellung des AVGS muss bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantragt werden. Als Antrag gilt jede persönliche, auch telefonische sowie schriftliche Willensbekundung per Brief, Fax oder E-Mail.
Einen Aktivierungsgutschein können Sie nur bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Voraussetzung ist, dass der Bildungsträger und die jeweiligen Module nach AZAV zertifiziert sind. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter sind nach dem dritten Sozialgesetzbuch (§45 SGB III) als förderfähig anerkannt.
AZAV-zertifizierte Bildungsträger können Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Förderung Ihrer Weiterbildung annehmen und die Kosten der Weiterbildung mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Kostenträger ist dabei immer die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, das den Aktivierungsgutschein ausgestellt hat.
CBW ist nach ISO 9001 und AZAV zertifiziert und erfüllt diese Vorgaben und Sie können Ihren AVGS bei CBW einlösen.
Aktivierungsgutscheine haben eine maximale Gültigkeit von drei Monaten. Wenn sie nicht innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums eingelöst werden, verfallen sie.
Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS) ist ein Programm der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die berufliche Weiterbildungsförderung wird im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels seit 2010 dazu genutzt, den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. Teilqualifikationen bei Geringqualifizierten zu ermöglichen.
In die Initiative einbezogen werden Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. § 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III mit der Profillage Förderprofil und Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe Qualifikation. Im Vordergrund steht, dass eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann.
Gefördert werden sollen Qualifizierungsziele vorrangig mit Abschlüssen, für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist.
Hierzu gehören folgende Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung:
Betriebliche Umschulung
Außerbetriebliche Umschulung mit betrieblicher Anbindung
Zertifizierte und / oder anrechenbare Teilqualifikationen
Vorbereitung auf Externen-Abschlüsse
Die Förderung erfolgt mittels Bildungsgutschein. Im Einzelfall sprechen Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit an, ob Sie gefördert werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für nachfolgende Ausbildung und Weiterbildung inkl. Prüfungsgebühr übernommen. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Das Angebot an öffentlich geförderten Weiterbildungen ist groß. Kleine, aber durchaus leistungsfähige und innovative Schulungsunternehmen werben ebenso um Teilnehmer wie die großen, bundesweit agierenden Trainingsanbieter. Wie soll ein potenzieller Teilnehmer da herausfinden, welcher Bildungsträger ihn am besten für den Arbeitsmarkt qualifiziert? Um diesen Weiterbildungsdschungel ein wenig zu lichten, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Anhand dieser Liste können Sie beurteilen, welche Qualitätsstandards ein Schulungsunternehmen erfüllt. Antworten auf diese Fragen erhalten Sie von den Kundenberatern der Arbeitsagenturen bzw. der Jobcenter oder vom Schulungsunternehmen selbst. Auch die Informationsmaterialien und die Websites der Weiterbildungsinstitute liefern wertvolle Hinweise.
Fragen, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie sich für ein Weiterbildungsinstitut entscheiden:
Eine Weiterbildung ist eine wichtige Entscheidung für Ihre berufliche Perspektive, denn damit wollen Sie Ihre Erfolgschancen erhebliche verbessern. Eine Weiterbildung muss daher optimal auf Ihre bisherigen beruflichen Qualifikationen zugeschnitten sein. Um die für Sie passgenaue Weiterbildung zu finden, haben Sie die Möglichkeit einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung in unserem Hause. Wir nehmen uns die Zeit, gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Weiterbildung zu finden.
Zu diesem Beratungsgespräch bringen Sie Ihre komplette Bewerbungsmappe mit, die die Grundlage des Beratungsgesprächs bildet. Wenn notwendig, legen Sie einen Eignungstest ab, um sicher zu sein, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitzubringen.
Zum Schluss kommen wir gemeinsam zu einem Weiterbildungsvorschlag und allein Sie entscheiden, ob Sie dieses Angebot wahrnehmen oder nicht! Dabei sollten Sie wissen:
CBW führt Weiterbildungen zur vollsten Zufriedenheit seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch.
Unsere Highlights:
Die in unseren Weiterbildungen eingesetzten Schulungsunterlagen - hochwertige, qualitativ ausgezeichnete Fachliteratur und original SAP-Schulungsunterlagen sind in den Lehrgangskosten enthalten und gehen in Ihr Eigentum über. Damit haben Sie auch für die berufliche Praxis immer gute Nachschlagwerke zur Hand.
Dort, wo es Herstellerzertifizierungen in unseren Schulungsangeboten gibt - SAP, Microsoft, Cisco, Linux, WE, Oracle, Zend-PHP, Xpert, ECDL, LCCI, telc - sind diese immer inklusive, d. h. hier kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu (außer Sie müssen eine Prüfung wiederholen).
Wenn Sie klassischen Präsenzunterricht wünschen, sind Sie bei CBW genau richtig! Klassischer Präsenzunterricht heißt, dass sich Lernender, Lehrender und Schulungsmaterial zur gleichen Zeit am gleichen Ort befinden.
Präsenzunterricht der neuesten Generation, 100 % Live-Unterricht oder virtuelles Klassenzimmer u. a. m. bedeuten, dass Sie sich in einem Schulungsraum befinden und über PC mit Ihrem Trainer und anderen Teilnehmern verbunden sind, die sich aber nicht am selben Ort, im selben Raum wie Sie befinden. Also nur Sie sind präsent.
Als Teilnehmer/in einer CBW-Weiterbildung profitieren Sie in erster Linie von der Praxiserfahrung unserer zertifizierten Trainer. Die ausgezeichnete Qualität unserer Trainer spiegelt sich in den überdurchschnittlichen Zertifizierungsergebnissen wider.
Unsere Schulungsräume sind mit aktueller Hard- und Software (kein Gerät älter als 3 Jahre), Beamer und Whiteboard ausgestattet.
CBW ist nach AZAV und ISO 9001 zertifizierter Bildungsträger und hat damit das Vorhandensein und die Anwendung eines qualitativ hochwertigen QM-Systems nachgewiesen. Wir gehören zu den wenigen Unternehmen, die SAP-Bildungspartner sind.
Eine überdurchschnittliche berufliche Qualifikation ist die Basis für die berufliche Perspektive. Langjährige Soldaten müssen oft feststellen, dass die Kenntnisse aus der Berufsausbildung den aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügen. Der Arbeitsalltag erfordert neben beruflichen Veränderungen oder Neuorientierungen eine permanente Anpassung und ständiges Weiterbilden.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bietet Ihnen die Chance, Ihr Wissen aufzufrischen bzw. Neues zu erlernen. Daher empfiehlt es sich, frühestmöglich mit dem Berufsförderungsdienst in Kontakt zu treten, die Möglichkeiten zu erörtern und sich bereits während der Wehrdienstzeit auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitmarktes vorzubereiten.
CBW bietet Ihnen ein breit gefächertes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten, von denen viele IHK-Abschlüsse oder auch anerkannte, externe Herstellerzertifizierungen beinhalten.
ZEITSOLDATEN – GEMEINSAM PLANEN WIR IHRE ZUKUNFT!
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