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Weiterbildungsgeld

Ab dem 1. Juli 2023 steht Ihnen als Kunde oder Kundin der Arbeitsagentur eine monatliche Weiterbildungsbeihilfe von 150 Euro zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung wird Ihnen gewährt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Beantragen müssen Sie diese Beihilfe nicht extra.

Das Beste daran? Das Weiterbildungsgeld wird Ihnen ohne Anrechnung auf andere Einkünfte ausgezahlt und mindert weder Ihre Verdienstgrenzen noch ergänzende Leistungen.

Weiterbildungsprämie

Aber das ist noch nicht alles. Die Weiterbildungsprämie ist ebenfalls Teil des Angebots:

Als Arbeitsagenturkunde haben Sie Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie für erfolgreich abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfungen. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie steuerfreie 1.000 Euro, für die Abschlussprüfung sogar 1.500 Euro.

Ursprünglich war diese Prämie bis Ende 2023 begrenzt, doch diese Frist wurde aufgehoben. Sie wird Ihnen ausgezahlt, sobald Sie erfolgreich an einer geförderten Weiterbildung teilgenommen haben, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Wenn Sie mehr über die Einzelheiten und Voraussetzungen erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 


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