Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen die Möglichkeit, kostenfrei an geförderten Sprachkursen teilzunehmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Ihre Deutsch- oder Englischkenntnisse gezielt zu verbessern und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt spürbar zu erhöhen. Gerade für Personen mit Migrationshintergrund, Berufseinsteigerinnen, Wiedereinsteigerinnen oder Quereinsteigerinnen bieten AVGS-Sprachkurse eine wertvolle Unterstützung, um sprachliche Barrieren abzubauen und neue berufliche Perspektiven zu erschließen. CBW bietet praxisnahe Sprachkurse in Deutsch und Englisch an – wahlweise in Vollzeit oder Teilzeit, online oder vor Ort. Unsere erfahrenen Sprachtrainerinnen gehen individuell auf Ihre Lernbedürfnisse ein und bereiten Sie professionell auf den erfolgreichen Abschluss vor.
Mit anerkannten Sprachdiplomen wie z. B. einer telc-Zertifizierung oder TOEIC-Business Englisch dokumentieren Sie Ihre erworbenen Fähigkeiten und verbessern Ihre Bewerbungschancen nachhaltig.
Unsere Sprachkurse über AVGS finden in flexiblen Formaten statt – sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit – und richten sich nach Ihrem persönlichen Zeitplan und Lernziel.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und Ihre beruflichen Möglichkeiten zu erweitern – mit einem AVGS-geförderten Sprachkurs bei CBW. Unsere Kurse sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und führen zu anerkannten Zertifikaten wie telc oder TOEIC. Ob in Vollzeit oder Teilzeit, online oder vor Ort – wir bieten flexible Lernformate, die sich Ihrem Alltag anpassen. Unsere erfahrenen Trainer*innen begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch und lassen Sie sich unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten beraten. CBW ist Ihr kompetenter Partner für berufliche Weiterbildung – deutschlandweit.
Ein AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, der Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen die Teilnahme an geförderten Maßnahmen ermöglicht.
Mit einem AVGS können Sie beispielsweise an Sprachkursen, Bewerbungstrainings oder Coachings teilnehmen, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Kosten für diese Maßnahmen werden in der Regel vollständig übernommen.
Anspruch auf einen AVGS haben Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Berufsrückkehrer*innen und andere Personen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten.
Ob Sie einen AVGS erhalten können, entscheidet Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. In einem Beratungsgespräch wird geprüft, ob eine geförderte Maßnahme für Sie sinnvoll ist.
Über den AVGS können verschiedene Sprachkurse gefördert werden, darunter Deutsch- und Englischkurse auf unterschiedlichen Niveaustufen.
Bei CBW bieten wir beispielsweise Deutschkurse für den Beruf auf den Niveaustufen B1, B2 und C1 an, die mit einer telc-Zertifizierung abschließen. Auch Business-Englisch-Kurse mit TOEIC-Zertifikat sind möglich.
Die Dauer der Sprachkurse variiert je nach Kurs und Format.
Unsere Deutschkurse für den Beruf dauern in der Regel zwei Monate und werden in Vollzeit angeboten. Die genauen Termine finden Sie auf unserer Website.
Um sich für einen AVGS-Sprachkurs bei CBW anzumelden, benötigen Sie zunächst einen gültigen AVGS.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Nach Erhalt des Gutscheins können Sie sich direkt bei CBW für den gewünschten Kurs anmelden.
Durch die Teilnahme an unseren AVGS-Sprachkursen können Sie anerkannte Zertifikate wie telc für Deutsch oder TOEIC für Englisch erwerben.
Diese Zertifikate sind international anerkannt und verbessern Ihre Bewerbungschancen erheblich.
CBW bietet sowohl Online- als auch Präsenzkurse an, je nach Kurs und Standort.
Unsere flexiblen Lernformate ermöglichen es Ihnen, den Kurs zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Die Voraussetzungen können je nach Kurs variieren.
In der Regel sollten Sie über grundlegende Sprachkenntnisse verfügen, die durch einen Einstufungstest ermittelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Einen AVGS beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, um Ihre Fördermöglichkeiten zu besprechen.
Die Teilnahme an einem AVGS-geförderten Sprachkurs ist für Sie in der Regel kostenfrei.
Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, sofern die Maßnahme bewilligt wurde.
Ja, der AVGS kann auch für andere Maßnahmen wie Bewerbungstrainings, Coachings oder berufliche Weiterbildungen genutzt werden.
Welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen, besprechen Sie am besten mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Auf unserer Website finden Sie eine Übersicht aller verfügbaren AVGS-Sprachkurse.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich, um den für Sie passenden Kurs zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin.
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